Ihr Rezept

Wie Sie zu einem Rezept kommen –

und was Sie noch darüber wissen sollten:

Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt, ob in Ihrem Fall Logopädie angezeigt ist. Die Verordnung kann durch Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzt:innen, Kieferorthopäd:innen, Zahnärzt:innen oder Neurolog:innen erfolgen.

Zur spezifischen Abklärung der Ursache der Sprach-, Sprech- oder Stimmstörung kann vor oder während der Therapie eine Vorstellung in einer Fachklinik mit Abteilung für Phoniatrie / Pädaudiologie sinnvoll sein. Dort finden Sie Fachärzt:innen, die auf Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen sowie kindliche Hörstörungen spezialisiert sind. Ortsnah finden Sie solche Kliniken in Karlsruhe, Stuttgart und Heidelberg. Adressen bekommen Sie mit der entsprechenden Überweisung von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt.

Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden daher in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Die ärztliche Behandlung für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren ist grundsätzlich kostenfrei.
Erwachsene ab 18 Jahren müssen einen Eigenanteil in Höhe von
zehn Prozent des Rezeptwertes plus zehn Euro pro Rezept selbst zahlen – es sei denn, sie sind durch ihre Krankenkasse hiervon befreit.

Wenn die Voraussetzungen für eine ärztliche Verordnung nicht vorliegen, können Sie unsere Leistungen im Rahmen eines Coachings in Anspruch nehmen.